BDF Detektei Schweiz
BDF Detektei Schweiz
Direkt zum Seiteninhalt
Infos zu Detektei

Hat ein Privatermittler die gleichen Rechte wie ein Polizist?


Vor dem Gesetz gilt ein Detektiv als Normalbürger. Für ihn gelten somit die Rechte welche zum Beispiel aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) und weiteren Gesetzen hervorgehen. Ein guter Ermittler kennt diese so genannten Jedermannsrechte jedoch sehr gut. Somit weiss er genau wo die gesetzlichen Grenzen liegen und was er alles darf. Unsere Dienstleistungen sind legal und die Resultate sind gerichtsverwertbar. Private Ermittlungen und Observationen sind nicht illegal und keine Verletzung der Privatsphäre.

Behörden erreichen trotz ihrer Sonderrechte oft nicht die gleichen Ermittlungsergebnisse wie ein Detektiv. Gerade bei verdeckten Ermittlungen ist ein Detektiv nicht so eingeschränkt wie polizeiliche Ermittler, denen dabei enge Grenzen gesetzt sind. Unsere Ermittler können Informanten oder Verbindungsmännern eine Verschwiegenheit zusichern, welche bei Ermittlungsbehörden eine staatsanwaltliche Genehmigung erfordern würde.

Bei einem Gespräch zwischen einem Informanten und einem Detektiv befinden sich beide Personen auf gleicher Ebene. Es ist nicht ein Beamter, bei welchem jede Aussage amtlich wird. Bei einem Privatermittler wird eine Unterhaltung zwischen zwei "Normalbürgern" geführt. Dies schafft Vertrauen. Zeugen und Informanten sind oft gesprächiger, wenn sie sich nicht einer Amtsperson gegenüber wissen. So gelangt der Detektiv leichter an Informationen, welche einen wesentlichen Einfluss auf die Ermittlungen haben können.

Durch Kreativität und geschickter detektivischer Taktik kann der Privatermittler viele Vorteile zu Gunsten des Auftraggebers einsetzen, auch wenn er keine polizeilichen Rechte hat.


BDF Detektei Schweiz
+41 (0)61 599 09 09
Info@basiliskdetektei.ch
Zurück zum Seiteninhalt